Du hast für Dein Fitnessstudio gezahlt, obwohl Du es während des Lockdowns nicht besuchen konntest? Hol' Dir jetzt unkompliziert Dein Geld zurück!
Erstattung anfragenOnline-Angebote der Studios rechtfertigen nicht die Abbuchung des vollen Beitrages. Nicht jeder hat zu Hause genug Platz oder das Equipment.
Wir kaufen Deinen Erstattungsanspruch gegenüber großen Fitness-Ketten ab. Dein Vertrag bleibt dabei unberührt.
Das Gute für Dich: Du bekommst innerhalb kurzer Zeit Dein Geld und hast weder Stress noch Risiko!
Wähle einfach Dein Fitnessstudio aus und lade einen Zahlungsnachweis (z. B. Kontoauszug oder Rechnung) hoch.
Unsere Experten prüfen schnellstmöglich, welchen Betrag wir Dir für Deinen Anspruch auf Entschädigung anbieten.
Wenn Du einen Anspruch auf Erstattung hast, senden wir Dir ein unverbindliches Angebot zum Kauf Deines Anspruches zu.
Nachdem Du das Angebot angenommen hast, senden wir Dir per Post eine Abtretungserklärung zu. Sende ein Exemplar unterschrieben an uns zurück.
Wir überweisen sofort, nachdem wir Deine Abtretungserklärung erhalten haben. Jetzt heißt es Füße hochlegen und überlegen, was Du mit Deinem Geld machst.
Wir helfen bei folgenden Studios:
Eine Erstattung ist nur für Monate möglich, in denen die Fitnessstudios komplett geschlossen waren.
Aktuell betroffen waren folgende Monate:
Nein! Du musst Dir hier keine Sorgen machen. Dein Vertrag und Deine Studio-Mitgliedschaft bleiben unberührt.
Wir kümmern uns lediglich um eine Rückzahlung Deiner zu viel gezahlten Beiträge
Nachdem Du das Angebot angenommen hast, senden wir Dir eine Abtretungserklärung zu, welche Du unterschreiben musst. Dies ist vergleichbar mit einem Kaufvertrag.
Sobald wir die Abtretungserklärung unterschrieben erhalten haben, erhältst Du sofort Dein Geld.
Wir setzen anschließend Deinen Fall im eigenen Namen und auf eigenes Risiko durch.
Dank der Abtretungserklärung darfst Du Dein Geld selbst dann behalten, wenn wir am Ende kein Erfolg haben sollten.