Fahrgastrechte Bus

Auch für Reisen mit Fernbussen sind Passagiere über die Fahrgastrechte abgesichert. Hier erfährst Du, welche Rechte und Entschädigungsansprüche Du bei einer Busreise hast.

Rechte von Busreisenden

Die Fahrgastrechte für Busreisende werden in der EU-Verordnung 181/2011 geregelt. Dabei gilt es allerdings zu beachten, dass diese Rechte erst ab einer Fahrtstrecke von über 250 km greifen und wenn der Start- oder Zielbusbahnhof innerhalb der EU liegen.

Fahrgastrechte bei Verspätung und Annullierung

Anders als bei Bahn– und Flugverspätungen kommt es bei einer Busverspätung nicht auf die Verspätung am Ankunftsort, sondern auf die bei der Abfahrt an. Kommt der Bus also zu spät am Ziel an, obwohl er pünktlich losgefahren ist, können Sie als Fahrgast keine Entschädigung verlangen.

Ab welcher Verspätung am Abfahrtsort Du mit welcher Entschädigung rechnen kannst, haben wir in einer Tabelle für Sie zusammengefasst.

VerspätungHöhe und Art der Entschädigung
mehr als 90 Minutenkostenlose Snacks und Getränke
mehr als 120 Minutenalternative Beförderung oder vollständige Erstattung des Ticketpreises
Ausfall der Fahrt oder Überbuchungalternative Beförderung; wenn diese nicht möglich ist, muss das Busunternehmen für höchstens zwei Übernachtungen in einem Hotel aufkommen (max. Preis pro Nacht: 80 Euro)

Bei jeder Art der Verspätung ist das Busunternehmen verpflichtet alle Fahrgäste über Deine Rechte zu informieren und die entsprechende Erstattung zu leistet. Weigert der Veranstalter sich aber, kannst Du zusätzlich zu der Deiner zustehenden Entschädigung eine weitere Entschädigung erhalten, die die Hälfte des Ticketpreises ausmacht.

Gepäck und Sachschäden

Bei einer Reise mit dem Fernbus bist Du selbst für Dein Gepäck verantwortlich. Wird Dein Gepäck aber wegen eines Unfalls beschädigt, liegt die maximale Erstattungssumme bei 1.200 Euro. Solch hohe Zahlungen sind aber eher die Ausnahme. Im Falle einer Beschädigung musst Du den Wert Deines Gepäckstückes selbst nachweisen, weshalb wir Dir empfehlen vor der Reise Deine Taschen oder Koffer sowie den Inhalt zu fotografieren.

Geht Dein Gepäck verloren, kommen Busunternehmen nur bei grober Fahrlässigkeit für den Schaden auf. Ob diese bestand, klärt dann ein Gericht. Um große Schäden zu vermeiden, solltest Du daher Deine Wertgegenstände lieber im Handgepäck transportieren.