Betriebskostenabrechnung

Für viele Mieter ist die Betriebskostenabrechnung ein Buch mit sieben Siegeln. Und auch einige Vermieter sind sich unsicher, was in der Abrechnung aufgeführt werden darf und was nicht? In diesem Beitrag erfährst Du, welche Kosten in eine Betriebskostenabrechnung gehören und welche unterschiedlichen Formen der Abrechnung es gibt.

Was ist eine Betriebskostenabrechnung?

Eine Betriebskosten- bzw. Nebenkostenabrechnung wird bei der Miete einer Wohnung oder eines Hauses vom Vermieter an den Mieter ausgestellt. In den meisten Fällen zahlen Mieter jeden Monat zusätzlich zur Kaltmiete eine Vorauszahlung für die Betriebskosten. Werden die Nebenkosten dann abgerechnet, muss der Mieter bei zu wenig gezahlten Betriebskosten eine Nachzahlung leisten oder bekommt zu viel gezahlte Beträge zurück.

Hierbei ist interessant, dass Vermieter nur eine Betriebskostenabrechnung erstellen dürfen, wenn dies auch so im Mietvertrag geregelt ist. Sind aber neben der Kaltmiete keine zusätzlichen Nebenkosten vereinbart, hat der Vermieter keinen Anspruch auf eine Zahlung.

Welche Posten gehören in die Betriebskostenabrechnung?

Nicht alle Kosten dürfen in einer Betriebskostenabrechnung aufgeführt werden. Im Folgenden findest Du die Kosten, die Vermieter auf die Kaltmiete aufschlagen dürfen:

  • Grundsteuer
  • Kosten für Haftpflicht- und/oder Gebäudeversicherungen
  • Heizkosten
  • Kosten für die Wasserversorgung und -erwärmung
  • Gebühren für Abwasser
  • Gebühren für die Müllabfuhr
  • Kosten für die Straßenreinigung
  • Kosten für die Reinigung des Schornsteins
  • Kosten für einen Hausmeister und/oder Reinigungs- und Gartenarbeiten
  • Kosten für einen Aufzug
  • Hausbeleuchtung
  • Kosten für Kabel- oder Antennenfernsehen
  • Falls vom Vermieter zur Verfügung gestellt: Kosten für Waschmaschine und Trockner