Falschberatung

Welche Rechte hast Du, wenn Du von Deinem Finanzberater oder Deiner Bank falsch beraten wurdest?

Eine Falschberatung durch Banken und Sparkassen kann teuer werden. Versteckte Kosten oder Risiken, die von Deinem Finanzberater verschwiegen wurden, können ein böses Erwachen bedeuten. In diesem Beitrag erklären wir Dir, wann eine Falschberatung vorliegt und wie Du dagegen vorgehen kannst.

Wann liegt eine Falschberatung vor?

Damit Du eine Beschwerde über eine Falschberatung einreichen kannst, muss zunächst einmal eine Beratung stattgefunden haben. Nicht jedes Gespräch mit einem Finanzberater ist gleich eine Beratung. Hat Dir der Berater jedoch Tipps und Empfehlungen gegeben, kann man von einem Beratungsgespräch ausgehen.

Eine falsche Beratung liegt dann vor, wenn der Berater Dir keine Fragen zu Deiner aktuellen persönlichen und wirtschaftlichen Situation gestellt, sich nicht über Deine Wünsche und Ziele informiert und Dich nicht über mögliche Risiken in Kenntnis gesetzt hat. War Dir das Risiko jedoch bereits bei Vertragsschluss bekannt, kannst Du keinen Schadensersatz aufgrund einer Falschberatung einklagen.

Zusammenfassend kann man also sagen, dass eine Falschberatung dann vorliegt, wenn der Berater seine Aufklärungspflicht nicht wahrgenommen hat und dadurch ein Schaden für den Kunden entstanden ist.

Falschberatung durch Banken und Sparkassen

Von einer Falschberatung durch eine Bank oder Sparkasse spricht man, wenn die Normen des Wertpapierhandelsgesetztes (WpHG) nicht eingehalten wurden. Demzufolge muss die Beratung eindeutig sein und darf den Kunden keinesfalls in die Irre führen.

Außerdem liegt eine schlechte bzw. falsche Beratung vor, wenn während der Beratung kein Beratungsprotokoll angefertigt wird, das dem Kunden im Anschluss an das Gespräch ausgehändigt wird.

Gemäß § 31 Abs. 5 WpHG sind Banken und Sparkassen dazu verpflichtet, sich über die Kenntnisse der Kunden bezüglich ihrer Geschäfte mit Finanzinstrumente zu erkundigen. Nur so kann der Berater seinem Kunden Finanzprodukte empfehlen, die für ihn angemessen sind. In diesem Zusammenhang ist der Finanzberater außerdem verpflichtet seinen Kunden über mögliche Risiken aufzuklären.

Je nach Erfahrung mit Finanzprodukten werden Kunden in verschiedene Risikoklassen eingeordnet. Diese regeln, welche Produkte dem Kunden empfohlen werden dürfen.