Digitaler Nachlass

Digitaler Nachlass: Was das ist und was Du darüber unbedingt wissen solltest

In unserer Zeit wird das Web immer relevanter. Geld zu verdienen, ohne dabei das Haus verlassen zu müssen, wird immer präsenter – jeder siebte Deutsche möchte verschiedenen Statistiken zufolge sein eigenes Online Business gründen.

Während nun in der „Offline-Welt“ die Sache mit dem Nachlass genauestens geregelt ist, kommt es aber gerade bei rein online geführten Firmen immer wieder zu Unklarheiten. Teils liegt das auch an fehlenden Regelungen, die vom Gesetzgeber noch nicht festgelegt wurden. Wir haben hier die wichtigsten Punkte für Dich bereitgestellt, damit Du Dich eingehend über diese Thematik informieren kannst.

Was ist ein Digitaler Nachlass und wie wird er geregelt?

Man bezeichnet diesen Nachlass auch als digitale Vorsorge, da man ja im Vorfeld bereits regelt, wer einmal das Erbe von all dem übernehmen soll. Dabei geht es aber nicht nur um Unternehmungen, die finanzielle Mittel eingebracht haben. Auch die weitere Konten- und Datenverwaltung von Social Media bis hin zu Mailkonten ist darin inbegriffen.

Geregelt wird er über das Testament. Es gibt eine Vollmacht für den Nachlassverwalter und diese muss notariell beglaubigt sein. Alles Nähere dazu erfährst Du nachfolgend.

Person des Vertrauens, Vollmacht, Testament – das gilt es alles zu beachten

Zunächst musst Du einen digitalen Nachlassverwalter bestimmen. Diesen legst Du durch eine Vollmacht fest. Wichtig ist dabei, dass auch ein Handlungsspielraum bedacht wird, sollte es zu einem komatösen Zustand kommen oder Du aus anderen Gründen nicht dazu in der Lage sein, Dich um diese Daten zu kümmern. Im Rechtsjargon spricht man von einer Klausel, die eine Bestimmung festlegt, welche auch zu Deinen Lebzeiten Gültigkeit besitzt. 

Im Anschluss kümmerst Du Dich darum, eine Liste mit sämtlichen Accounts im Internet inklusive Nutzernamen und Passwort an. Das können Social Media Plattformen, berufliche Plattformen, WordPress-Blogs und auch Mitgliedsaccounts auf verschiedenen Webseiten sein. Diese Liste überträgst Du auf einen USB-Stick und schließt diesen in einem Tresor ein. Oder Du legst stattdessen eine digitale Datenbank mit zum Beispiel dem Programm KeePass an und legst gemeinsam mit Deinem Nachlassverwalter das Master-Passwort dafür fest.

Bedenke dabei auch, dass Du genau festlegen musst, was mit diesen Daten passiert. Lege also folgende Punkte fest und halte auch diese schriftlich fest:

  • Was passiert mit von Dir im Netz existierenden Fotos?
  • Sollen Social Media Accounts gelöscht oder zur Erinnerung behalten werden?
  • Welche Accounts müssen gelöscht werden, wenn mit Dir etwas passiert?
  • Was soll mit Deinen Endgeräten (PC, Tablets, Smartphone) und den dort gespeicherten Daten passieren?

Auch diese Schriftstücke sind Teil der Vollmacht. Vergewissere Dich übrigens, dass diese mit einem Datum versehen und unterschrieben wird. Außerdem muss sie über den Tod hinaus gelten.

Sicherst Du die Passwörter auf einer ausgedruckten Liste, sollte diese bei einem Notar hinterlegt oder in einem Tresorfach untergebracht werden. Ein Hinweis darauf, wie der Nachlassverwalter zu diesen Daten gelangt, muss dann dem Testament hinzugefügt werden. Es ist daher wichtig, dem Vollstrecker des Testaments genaue Anweisungen zukommen zu lassen.

Bei Google, Facebook & Co. kannst Du einen Kontakt für den digitalen Nachlass bestimmen

Facebook (Whatsapp, Instagram) und Google (YouTube) bieten bereits die Möglichkeit an, einen Kontakt für den digitalen Nachlass einzurichten. Voraussetzung dafür ist, dass derjenige selbst einen Account auf der besagten Plattform besitzt.

Im Todesfall oder auch im Fall einer schweren Krankheit ist die hinterlegte Person berechtigt, auf Deine Inhalte zuzugreifen und sie zu verwalten.

Was passiert mit Kryptowährungen und Onlineguthaben?

Guthaben auf Webseiten (zum Beispiel Onlinebanken, wie PayPal) werden ebenso vererbt, wie Kryptowährungen. Allerdings muss der Zugang zu diesen rechtzeitig von Dir gesichert sein, damit ein Zugriff auch tatsächlich stattfinden kann.

Während das bei Konten von Onlinebanken ganz simpel über Zugangsdaten funktioniert, ist bei Kryptowährungen ein privater Schlüssel notwendig. Hierbei handelt es sich um eine lange Abfolge von verschiedenen Zeichen und Zahlen, diese wird auch als privater Schlüssel bezeichnet.

Fun Fact: Die Kryptonbörse Quadriga CX machte unangenehme Schlagzeilen, als deren CEO plötzlich aus dem Leben gerissen wurde und niemand neben ihm einen Zugang zu diesem privaten Schlüssel hatte. Der gesamte Bestand belief sich auf rund 150 Mio. US-Dollar. Genau das würde Deinen Erben passieren, wenn Du den Schlüssel nicht zugänglich machst. Hinterlege also auch diesen beim Notar und bevollmächtige ihn in deinem Testament, ihn an den Nachlassverwalter auszuhändigen.

Digitaler Nachlass beim Online Business: Was gibt es zu beachten?

Influencer, Blogger und Vlogger haben bei Ihrem Online-Erbe im Grunde die gleichen Vorbereitungen zu treffen, wie all die vorgenannten. Obendrein kommt aber noch die Verwaltung von Verträgen hinzu, so sind zum Beispiel die Nutzerkonten bei speziellen YouTube Netzwerken oder beim Webhoster zu kündigen. Die betreffenden Verträge und wie diese aufzukündigen sind (in der Regel schriftlich durch ein formloses Schreiben) musst Du dem Nachlassverwalter ebenso zukommen lassen.

Warum ist der digitale Nachlass problematisch?

Hier kommen wir nun zu den bislang fehlenden Gesetzen. Das digitale Erbe ist allem voran unzureichend durch den Gesetzgeber geklärt. So ist zum Beispiel gar nicht klar, ob dieser Nachlass überhaupt vollständig vererblich ist. Einzig bei finanziellen Besitztümern besteht eine Regelung, da auch der Staat davon profitiert, nämlich in Form der Erbschaftssteuer. Wenn jemand zum Beispiel Kryptowährungen erbt, ist dies umgehend beim Finanzamt anzumelden.