Verbraucherrechte im April

Mit dem 1. April 2020 treten einige neue Verbraucherrechte in Kraft. Was sich für Dich ändert, erfährst Du in diesem Beitrag.

Miete

Der April bringt für Mieter eine positive Neuheit: Die verschärfte Mietpreisbremse tritt in Kraft. Diese regelt, dass Vermieter bei einem Mieterwechsel ab jetzt nur noch maximal 10 Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen dürfen. Außerdem gilt: Mieter können zu hohe, bereits gezahlte Mieten zurückfordern – und zwar bis zu zweieinhalb Jahre rückwirkend.

Die Coronakrise brachte auch eine weitere Neuerung für Mieter und Vermieter mit sich. Das Recht von Vermietern bezüglich einer Kündigung wurde einegschränkt. Und zwar dahingehend, dass Vermieter zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 2020 das Mietverhältnis nicht wegen Mietschulden kündigen dürfen. Die Mieter sind aber natürlich weiterhin dazu verpflichtet, die Miete pünktlich zu zahlen.

Welche Änderungen das Coronavirus für Mieter und Vermieter noch mit sich bringt, erklären unsere Experten Dr. Benedikt Quarch und Ingo Lenßen im Video.

Flugtickets

Ab dem 1. April soll das Fliegen zu Gunsten des Klimas deutlich unattraktiver werden. Aus diesem Grund sollen die Steuern und Gebühren sowohl für Inlands- als auch Auslandsflüge steigen. Für Flüge im Inland und in der EU werden von nun an 13,03 Euro pro Flugticket für Steuern berechnet, zuvor waren es 7,50 Euro. Bei Flügen bis 6.000 km steigen die Steuern von 23,43 Euro auf 33,01 Euro und für Langstreckenflüge müssen Airlines nun 59,43 Euro an Steuern anstatt 42,18 Euro bezahlen. Diese Kosten fallen zunächst einmal für die Fluggesellschaften an, werden aber selbstverständlich auf den Ticketpreis addiert. Im Falle einer Flugstornierung erhöht sich somit auch der Anspruch der Passagiere. Höhere Steuern und Gebühren bedeutet gleichzeitig eine höhere Erstattungssumme.

Lagerbestände der Pharmafirmen

Pharmafirmen können von nun an dazu verpflichtet werden über Lagerbestände zu informieren. Dies hat vor allem das Ziel, Engpässe in der Lieferung zu vermeiden. Kommt es doch zu Lieferengpässen, können die Firmen dazu aufgefordert werden, größere Mengen des jeweiligen Produktes auf Vorrat zu lagern. Sollte diese Maßnahme wirkungslos sein, dürfen Apotheken auch teurere Medikamente mit den gleichen Wirkstoffen an Kunden ausgeben, ohne dass diese den höheren Preis dafür zahlen müssen.

Mindestlohn für das Baugewerbe

Gemäß einer Regelung zwischen dem Zentralverband Deutsches Baugewerbe, dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der IG BAU, steigt ab April die Lohnuntergrenze. Der Mindestlohn für Hilfsarbeiter steigt demnach auf 12,55 Euro – das sind 35 Cent mehr als zuvor. Für Facharbeiter in Westdeutschland steigt die Lohnuntergrenze um 20 Cent auf 15,40 Euro und in Berlin auf 15,25 Euro. Arbeiter in den ostdeutschen Flächenländern profitieren nicht von der neuen Regelung, hier gilt der Mindestlohn nicht.

Veranstaltungen

Durch das aktuelle Kontaktverbot sind Veranstaltungen bis mindestens 5. April gesetzlich unmöglich geworden. In diesem Falle bekommen Verbraucher den kompletten Ticketpreis zurückerstattet. Tickets für später stattfindende Events kannst Du aber nicht aus Angst vor einer Infizierung mit dem Coronavirus zurückgeben und Dein Geld zurückverlagen, obwohl die Veranstaltung noch nicht abegsagt wurde. Auch die Ticketvresicherung greift hier nicht. Diese kommt nur für die Kosten auf, wenn Du selbst erkrankt bist.

Wenn Du Dein Ticket aber in jedem Fall zurückgeben möchten, solltest Du Dich an den Veranstalter oder an die Ticketvorverkaufsstelle wenden. Einige Veranstalter sind in diesen Zeiten besonders kulant und erstatten Dir womöglich doch den kompletten oder einen Teil des Ticketpreises.