Die Verbraucherrechte im Jahr 2020

Das Jahr 2020 hat in Sachen Verbraucherschutz einige Änderungen mit sich gebracht. In diesem Blogbeitrag haben wir alles Wichtige für Euch zusammengefasst.

Flugreisende

Beginnen wir mit dem Flugreiserecht. Hier erhöht sich zum 1. April die Luftverkehrssteuer. Das ist so im Klimapaket der Bundesregierung vereinbart und bedeutet im Klartext, dass die Steuer wie folgt steigt:

  • Innereuropäische Ziele: von 7,38 € auf 13,03 €
  • Mittlere Distanzen bis 6.000 km: von 23,43 € auf 33,01 €
  • Fernflüge: von 42,18 € auf 59,43 €

So sollen Anreize für ein umweltgerechtes Verhalten im Verkehr gesetzt werden. Die Steuereinnahmen wiederum werden dann zur Finanzierung der notwendigen Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030 verwendet. Erwartet werden Mehreinnahmen von 470 Millionen € allein in 2020.
Damit erhöhen sich auch die in einem Ticketpreis enthaltenen Steuern und Gebühren, die von der Airline erstattet werden müssen, wenn man den Flug nicht antritt oder storniert.

Bahnfahrer

Im Gegenzug soll die Mehrwertsteuer auf Bahnfahrkarten im Fernverkehr von 19 % auf den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 % gesenkt werden. Bahnfahren soll so bereits ab Januar billiger werden. Die Bahn hat angekündigt, dass sie diese Ermäßigung auch an die Kunden weitergeben wird.

Autofahrer

Falschparken und andere Verkehrsverstöße ziehen demnächst höhere Bußgelder nach sich als bisher. Mit Inkrafttreten der Novelle der Straßenverkehrsordnung werden künftig Geldbußen auf bis zu 100 € erhöht. Daneben droht bei Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer der Eintrag eines Punktes in das Fahreignungsregister, also ein Punkt in Flensburg. Weiter enthält die Novelle unter anderem eine Erhöhung des Mindestabstands beim Überholen von Radfahrern.

Steuerzahler

Eine Steuererklärung zu machen lohnt sich ab 2020 nochmal mehr, denn der Steuer-Grundfreibetrag wird um 240 € angehoben. Man kann also nun 240 € mehr steuerfrei verdienen als noch im vergangenen Jahr. Auch Verpflegungspauschalen bei Dienstreisen und Weiterbildungen werden angehoben.

Daneben gibt es Steuersenkungen auf e-Books und Monatshygieneartikel. Hierauf fällt ab 2020 nur noch der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % an.

Kassenbon

Die Frage „Möchten Sie den Kassenbon mitnehmen?“ hat sich ab Januar 2020 erledigt. Einzelhändler müssen ab dann nämlich bei jedem Kauf unaufgefordert den Beleg aushändigen. Weil das ziemlich lästig werden könnte, gibt es bereits Apps, mit denen Bons digital aufs Smartphone übertragen werden können. Außerdem diskutiert die Bundesregierung, ob die Bonpflicht nicht doch abgeschafft werden sollte.

Arzttermine

Auch das ewige Warten auf einen Arzttermin soll 2020 ein Ende haben. Bundeseinheitlich sind unter der Nummer 116 117 ab Januar nun die Terminservicestellen zu erreichen, die einen Termin beim Facharzt vermitteln, wenn der Patient eine entsprechende Überweisung dorthin hat.

Nutri-Score

Freiwillig aber immerhin: Ab 2020 können Lebensmittelhersteller durch das Nährwert-Logo in Ampelfarben zu erkennen geben, wie gesund ein Fertiggericht ist. Die Klassifizierung ist dabei abhängig von der Nährwertbilanz und reicht von A grün bis E rot. Verbraucher sollen so auf einen Blick einordnen können, wie gesund oder ungesund ein Produkt ist.

Das alles…

…und noch viel mehr bringt das Jahr 2020 mit sich. Und was die steigende Luftverkehrssteuer angeht, so erhaltet Ihr diese im Fall einer Stornierung ja wieder zurück – dabei hilft euch wie immer RightNow. Über weitere Änderungen aus den verschiedensten Bereichen könnt Ihr Euch z.B. auf der Website der Verbraucherzentrale NRW informieren.

Außerdem interessant: Unser Blogbeitrag „Verbraucherrechte im April“. Hier erfahrt Ihr, was der April neues in Sachen Verbraucherrechte gebracht hat – vor allem vor dem Hintergrund der Coronakrise.