Coronavirus: Das sollten Reisende jetzt wissen

Für Urlauber und Reisende bringt das Coronavirus momentan vor allem eins mit sich: Unklarheit. Während bereits von der Einreise in einige Länder abgeraten wird oder am Reiseziel erstmal eine mehrwöchige Quarantäne wartet, schränken jedenfalls die meisten Länder Reisen bislang noch nicht großflächig ein.

Was bleibt, ist jedoch die Ungewissheit, ob der lang ersehnte Urlaub tatsächlich angetreten werden kann oder doch noch kurzfristig vom Reiseveranstalter storniert wird. Aktuell gibt es eine weltweite Reisewarnung, die es Reisenden gemäß § 651h Abs. 3 BGB erlaubt eine Pauschalreise kostenfrei zu stornieren.

Alles Wichtige zum Thema Reisestornierung in Zeiten von Corona erklären RightNow Gründer Dr. Benedikt Quarch und TV-Anwalt Ingo Lenßen in diesem Video. Anschauen lohnt sich!

Dr. Benedikt Quarch, Co-Founder von RightNow und TV-Anwalt Ingo Lenßen

Sollte man jetzt seinen Urlaub buchen?

Wer es noch nicht getan hat, fängt nun wahrscheinlich langsam an sich Gedanken über seinen Sommerurlaub zu machen. Doch ist es ratsam jetzt seine Reise zu buchen? Was, wenn für das Urlaubsziel doch noch ein Einreiseverbot ausgesprochen wird?

Die meisten Reiseveranstalter haben ihre kostenlosen Umbuchungs- und Stornierungsmöglichkeiten etwas gelockert. Bis zu 14 Tage vor Abreise können Urlauber aktuell von der Reise zurücktreten oder diese umbuchen. Beachte hierbei, dass derzeit kostenlose Stornierungen und Umbuchungen nur bis zum 30. April möglich sind. In vielen Fällen sind Stornierungen daher nicht kostenfrei möglich.

Wenn Du nicht sicher bist, ob Du Deine Reise stornieren kannst, hilft Dir unser unverbindlicher Service von RightNow weiter. Reiche einfach Deine Reiseunterlagen ein und wir prüfen Deinen Fall.

Voraussetzungen für einen kostenlosen Reiserücktritt während der Corona-Pandemie

Wird Dein Urlaub vom Reiseveranstalter abgesagt, bekommst Du den gesamten Reisepreis erstattet. Auch wenn das Auswärtige Amt nach Deiner Buchung und vor Reisebeginn eine offizielle Reisewarnung für das Urlaubsland ausgesprochen hat, kannst Du kostenlos von Deiner Reise zurücktreten.

Allerdings muss nicht gleich die ganze Reise ins Wasser fallen, damit ein kostenloser Reiserücktritt möglich ist. Bei einer Pauschalreise reicht es sogar schon, wenn Bestandteile der gebuchten Reise nicht wahrgenommen werden können. So bekommst Du beispielsweise schon Dein Geld zurück, wenn Du einen Tagesausflug nicht antreten kannst, den Du im Rahmen der Pauschalreise gebucht hast.

Aktuelle Reiseeinschränkungen wegen Corona

Die Bundesregierung hat eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen. Viele Flughäfen haben geschlossen und einige Länder haben die Grenzen zu ihren Nachbarländern abgeriegelt. Die offizielle Reisewarnung erlaubt es Urlaubern gemäß § 651h Abs. 3 BGB ihre Pauschalreise kostenfrei zu stornieren.

Was bringt eine Reiserücktrittsversicherung?

Eine Reiserücktrittsversicherung kommt nur für die Stornierungsgebühren auf, wenn Reisende aufgrund einer Erkrankung den Urlaub nicht antreten können. Die Angst vor einer Ansteckung reicht also nicht aus, um die Kosten für eine Stornierung erstattet zu bekommen. Selbstverständlich kannst Du Deinen Urlaub aber wie jede andere Reise auch stornieren, musst aber – je nach Zeitpunkt der Stornierung – mit zusätzlichen Kosten rechnen.