Corona-Reisegutscheine: Das muss draufstehen

Verbraucher, die während der Corona-Pandemie von ihrem Reiseveranstalter einen Gutschein für ihren stornierten Urlaub bekommen haben, sind von nun an endlich komplett abgesichert. Ab sofort sind die Gutscheine nämlich durch eine staatliche Absicherung vollkommen wasserdicht. Eine Win-Win-Situation für beide: Die Verbraucher und die Reiseveranstalter. Denn wenn der Veranstalter am Ende der Einlösefrist – nämlich ab dem 1.1.2022 – nicht in der Lage ist, den Wert des Gutscheins auszuzahlen, springt der Staat ein.

Welche Informationen muss der Reisegutschein enthalten?

Damit Du sicher sein kannst, dass der Gutscheinwert staatlich gesichert ist und außerdem von RightNow angekauft werden kann, muss Dein Reisegutschein nach dem Gesetz einige inhaltliche Voraussetzungen erfüllen. Diese wären:

  • Der Gutschein muss zunächst einmal den Wert enthalten.
  • Auf dem Gutschein muss die Information zu finden sein, dass er während der Corona-Pandemie ausgestellt wurde.
  • Außerdem muss ersichtlich sein, wie lange der Gutschein gültig ist.
  • Auch ein Hinweis, dass der Kunde das Recht auf eine sofortige Erstattung der geleisteten Vorauszahlungen hat, wenn er den Gutschein nicht akzeptieren möchte, muss enthalten sein.

Ebenso muss der Gutschein darüber informieren, dass im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters, der Gutscheinwert durch eine staatliche Garantie gesichert ist.

An diese Bedingungen ist das Ausstellen der Corona-Reisegutscheine geknüpft

Es war ein langes Hin und Her bis die Bundesregierung eine endgültige Gutscheinlösung präsentierte. Damit die ausgestellten Reisegutscheine mit europäischem Recht vereinbar sind, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Für die Erstellung des Gutscheins dürfen für den Kunden keine Kosten anfallen.
  • Reiseveranstalter dürfen Gutscheine für Reisen ausstellen, die vor dem 8. März 2020 gebucht und wegen der Corona-Pandemie storniert wurden.
  • Die Reisegutscheine sind zeitlich befristet und können bis Ende 2021 eingelöst werden.
  • Kunden haben weiterhin das Recht auf eine sofortige Erstattung des Reisepreises, wenn sie den Gutschein nicht annehmen möchten.
  • Lösen Kunden den Gutschein nicht bis Ende 2022 ein, ist der Reiseveranstalter ab 1.1.2022 verpflichtet, den vollständigen Gutscheinwert auszuzahlen.
  • Ist der Reiseveranstalter zu einer Auszahlung nicht in der Lage, bekommen Kunden ihr Geld vom Staat ausgezahlt.

Wenn Dein Gutschein nicht alle formellen Voraussetzungen erfüllt, hast Du das Recht diesen bei Deinem Reiseveranstalter gegen einen Gutschein einzutauschen, der durch die staatliche Absicherung geschützt ist, indem er alle nötigen Informationen enthält.

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Du hast für Deine abgesagte Reise einen Gutschein bekommen, den Du aber nicht einlösen möchtest? Bis zum 1.1.2022 zu warten, damit Du Dein Geld zurückbekommst, ist Dir einfach zu lang und Du hättest das Geld am liebsten jetzt schon auf Deinem Konto? Dafür haben wir die ideale Lösung für Dich! Bei uns kannst Du Deinen Gutschein, den Du während der Corona-Pandemie von Deinem Reiseveranstalter bekommen hast, einreichen und sofort Dein Geld ausgezahlt bekommen. Warte nicht noch 18 Monate, sondern mache mit Deinem Geld jetzt schon was Du willst. Reiche Deinen Reisegutschein bei uns ein und Du bekommst sofort 75 Prozent des Gutscheinwertes ausgezahlt. Das Geld steht Dir dann direkt zur freien Verfügung.